Bis auf Weiteres gilt bei allen Tagesfahrten und Mehrtagesreisen die 2-G Regelung.
Teilnehmen können alle Personen, die entweder geimpft oder genesen sind und den entsprechenden Nachweis erbringen.
Was heißt 2G? 2G steht für „geimpft“ und „genesen“. Es dürfen demnach nur Personen mitreisen, die gemäß den jeweils aktuell geltenden Bestimmungen der bundes- und landesrechtlichen Infektionsschutzgesetzen als genesen oder geimpft gelten.
Der Impfnachweis wird bei Fahrantritt überprüft. Bitte bringen Sie unbedingt auch einen Lichtbildausweis mit. Der Nachweis der Impfung oder der Genesung muss digital verifizierbar sein. Das Impfzertifikat muss einen auslesbaren QR-Code haben, der entweder auf dem Smartphone oder einem Ausdruck (u.a. Covid-EU-Zertifikat) aus der Apotheke gescannt werden kann. Das Impfbuch als Sichtprüfung ist nicht ausreichend.
Ausnahme: Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind aktuell von der Vorlage eines Impf-Genesenennachweis ausgenommen und können auch ohne Impfung teilnehmen. Sie benötigen lediglich einen Testnachweis (Testheft).